Ausschüsse des Aufsichtsrats
Der Aufsichtsrat der KUKA Aktiengesellschaft besteht aus zwölf Mitgliedern, und zwar aus jeweils sechs Mitgliedern, die von der Hauptversammlung gewählt werden, und sechs Mitgliedern, deren Wahl sich nach dem Mitbestimmungsgesetz richtet.
Der Aufsichtsrat wählt aus seiner Mitte einen Vorsitzenden und mindestens einen Stellvertreter. Die Wahl erfolgt jeweils für die Amtszeit dieser gewählten Aufsichtsratsmitglieder. Wenn einer von diesen während seiner Amtszeit aus dem Aufsichtsrat ausscheidet, ist unverzüglich eine Neuwahl für den Ausgeschiedenen vorzunehmen.
Nach der Wahl der Arbeitnehmervertreter am 28.03.2023 und der Anteilseignervertreter in der Hauptversammlung vom 03.05.2023 hat sich der Aufsichtsrat der Gesellschaft für eine Amtszeit bis zum Ende der ordentlichen Hauptversammlung im Jahr 2028 konstituiert.
Der Aufsichtsrat bildet einen Ausschuss nach § 27 Abs. 3 Mitbestimmungsgesetz. Der Aufsichtsrat kann aus seiner Mitte weitere Ausschüsse bilden und deren Aufgaben und Befugnisse festsetzen. Den Ausschüssen können, soweit gesetzlich zulässig, auch Entscheidungsbefugnisse übertragen werden.
Ausschüsse der KUKA Aktiengesellschaft
Der Nominierungsausschuss
Der Nominierungsausschuss hat die Aufgabe, dem Aufsichtsrat für die Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern der Anteilseigner durch die Hauptversammlung geeignete Kandidatinnen und Kandidaten vorzuschlagen. Bei der Auswahl der Kandidatinnen und Kandidaten werden neben der grundsätzlichen Geeignetheit und fachlichen Kompetenz auf die vom Aufsichtsrat für seine Zusammensetzung konkrete Ziele und das Kompetenzprofil für das Gesamtgremium geachtet.
Mitglieder des Nominierungsausschusses:
Dr. Yanmin (Andy) Gu
Marianna Zhao
Der Personalausschuss
Der Personalausschuss bereitet die Personalentscheidungen vor. Er formuliert insbesondere Empfehlungen des Ausschusses an den Aufsichtsrat über die Regelung der rechtlichen Beziehungen zwischen der Gesellschaft und den einzelnen Vorstandsmitgliedern, insbesondere Abschluss, Änderung, Verlängerung, Aufhebung und Kündigung der Dienstverträge mit den Mitgliedern des Vorstands (ausgenommen deren Bestellung und Abberufung, die dem Aufsichtsrat vorbehalten sind), die Gewährung von Bezugsrechten im Rahmen eines Aktienoptionsplans sowie die Zustimmung zu Nebentätigkeiten der Vorstandsmitglieder, Interessenkonflikte innerhalb des Vorstands und wesentliche Geschäfte zwischen der Gesellschaft und den Mitgliedern des Vorstands oder ihnen nahestehenden Personen gemäß §§ 111a ff. AktG (Related Party Transactions).
Bei den Vorschlägen für die Bestellung von Vorstandsmitgliedern achtet er auf die persönliche Eignung, fachliche Qualifikation, Führungspersönlichkeit, berufliche Erfahrung sowie die bisherigen Leistungen und sonstigen Erfahrungen des jeweiligen Kandidaten. Aspekte der Vielfalt (Diversität), z.B. Alter, Geschlecht oder Bildungs- und Berufshintergrund, werden bei der Auswahl von Mitgliedern des Vorstands – auch ohne gesondertes Diversitätskonzept – mitberücksichtigt. Des Weiteren bereitet der Personalausschuss die Beschlussfassung des Aufsichtsrats über das Vergütungssystem für den Vorstand und dessen Umsetzung in den Anstellungsverträgen vor. Hierzugehört auch die Vorbereitung der Festlegung der Zielvorgaben für die variable Vergütung und die Überprüfung der Gesamtvergütung der einzelnen Vorstandsmitglieder. Der Personalausschuss befasst sich regelmäßig mit den aktuellen Entwicklungen der Vorstandsvergütung und lässt sich hierzu intern oder extern beraten.
Mitglieder des Personalausschusses:
Dr. Yanmin (Andy) Gu (Vorsitzender)
Armin Kolb
Marianna Zhao
Carina Veit
Der Prüfungsausschuss (Audit Committee)
Der Prüfungsausschuss befasst sich insbesondere mit Fragen der Rechnungslegung, des Risikomanagements, der Compliance, der erforderlichen Unabhängigkeit des Abschlussprüfers, der Erteilung des Prüfungsauftrags an den Abschlussprüfer, der Bestimmung der Prüfungsschwerpunkte und der Honorarvereinbarung. Dem Prüfungsausschuss obliegt die Vorprüfung des Jahresabschlusses, des Lageberichts und des Prüfungsberichts der KUKA Aktiengesellschaft und des KUKA Konzerns. Auf der Grundlage des Berichts des Abschlussprüfers unterbreitet er dem Aufsichtsrat nach eigener Prüfung Vorschläge zur Feststellung des Jahresabschlusses der KUKA Aktiengesellschaft und zur Billigung des Konzernabschlusses durch den Aufsichtsrat.
Der Prüfungsausschuss bereitet den Vorschlag des Aufsichtsrats an die Hauptversammlung zur Wahl des Abschlussprüfers vor. Er erörtert mit dem Vorstand die Quartalsmitteilungen und den Halbjahresfinanzbericht. Der Prüfungsausschuss befasst sich mit dem Risikomanagementsystem des Unternehmens und überwacht die Qualität und Wirksamkeit des Risikomanagementsystems, der internen Kontroll- und Revisionssysteme. Die unternehmensinterne Revision berichtet regelmäßig an den Prüfungsausschuss. Der Prüfungsausschuss befasst sich weiterhin mit der Compliance im Unternehmen, was sowohl das Compliance Programm, das Compliance Management System und einzelne Compliance Fälle umfasst. Der Chief Compliance Officer berichtet regelmäßig an den Prüfungsausschuss.
Mitglieder des Prüfungsausschusses:
Helmut Zodl (Vorsitzender)
Dr. Yanmin (Andy) Gu
Armin Kolb
Carola Leitmeir
Dr. Myriam Meyer
Ferdije Rrecaj
Der Strategie- und Technologieausschuss
Der Strategie- und Technologieausschuss befasst sich mit der Unternehmensstrategie und der mittel- und langfristigen Ausrichtung des KUKA Konzerns sowie den eingesetzten und zukünftigen Technologien. Schwerpunkt ist dabei die mittel- und langfristige Entwicklung der einzelnen Geschäftsfelder des KUKA Konzerns. Des Weiteren berät er über Fragen zur Eigenentwicklung von Know-how und Technik in Abgrenzung zu potentiellen Zukaufsoptionen. Ferner beschäftigt sich der Strategie- und Technologieausschuss mit der Wettbewerbsfähigkeit und der Positionierung des KUKA Konzerns; ein Schwerpunkt liegt hierbei auf der technologischen Innovation.
Mitglieder des Strategie- und Technologieausschusses:
Christoph Schell (Vorsitzender)
Larissa Brandis
Dr. Yanmin (Andy) Gu
Armin Kolb
Carola Leitmeir
Dr. Myriam Meyer
Dr. Chang Wei
Carina Veit
Der Vermittlungsausschuss
Der Vermittlungsausschuss nach § 27 Abs. 3 MitbestG unterbreitet dem Aufsichtsrat Vorschläge für die Bestellung oder den Widerruf der Bestellung von Vorstandsmitgliedern, wenn im ersten Wahlgang die erforderliche Mehrheit von zwei Dritteln der Stimmen der Aufsichtsratsmitglieder nicht erreicht wird.
Mitglieder des Vermittlungsausschusses:
Dr. Yanmin (Andy) Gu (Vorsitzender)
Larissa Brandis
Marianna Zhao
Armin Kolb