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KUKA bestätigt erfolgreiche Transaktion zum Übernahmeangebot von Swisslog

Augsburg, 21. November 2014. Die KUKA Aktiengesellschaft bestätigt die erfolgreiche Transaktion im Rahmen des Übernahmeangebots von Swisslog. Die definitive Annahmequote hat sich gegenüber dem vorläufigen Zwischenergebnis nicht mehr verändert und beträgt 80,47 Prozent. Damit ist die Mindestannahmeschwelle in Höhe von 66 2/3 Prozent überschritten.

21. November 2014


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Nachdem nun auch die Freigaben der relevanten Kartellbehörden für den Erwerb der Swisslog Aktien durch die KUKA AG vorliegen, stehen dem Vollzug des öffentlichen Kaufangebots nach heutiger Sicht keine Hindernisse entgegen.
„Ich freue mich sehr über die große Akzeptanz unseres Angebots und auf die weitere gute Zusammenarbeit mit Swisslog“, so Dr. Till Reuter, Vorstandsvorsitzender KUKA AG.
Die Nachfrist zur nachträglichen Annahme des Angebots beginnt am 24. November 2014 und dauert voraussichtlich bis zum 5. Dezember 2014, 16:00 Uhr MEZ.

KUKA AKTIENGESELLSCHAFT

Die KUKA Aktiengesellschaft ist ein international tätiger Konzern mit einem Umsatz von rund 1,8 Mrd. EUR und ca. 8.000 Mitarbeitern in aller Welt. Das Unternehmen konzentriert sich auf die robotergestützte Automation von Produktionsprozessen und ist einer der weltweit führenden Anbieter in der Robotik und im Anlagenbau. Das Geschäftsmodell basiert dabei im Geschäftsbereich Systems auf der Planung und den Bau automatisierter Anlagen sowie der Lieferung von Industrierobotern, der Kernkomponente für die Automatisierung, im Geschäftsbereich Robotics. Die Holdinggesellschaft und die zwei Geschäftsbereiche haben ihren Sitz in Augsburg. Rund 50 Gesellschaften operieren international für die Automobilindustrie und in der General Industry.

ZUM KAUFANGEBOT IST ZU BEACHTEN

Das Angebot welches in dieser Veröffentlichung beschrieben oder referenziert wird (das "Angebot") ist weder direkt noch indirekt an Personen in den Vereinigten Staaten von Amerika, Japan, Australien, Kanada oder Japan noch in einem anderen Staat oder einer anderen Jurisdiktion in welchem ein solches Angebot unrechtmäßig wäre, gerichtet, noch in Staaten oder Jurisdiktionen in welchen in an-derer Weise anwendbares Recht oder anwendbare Verordnungen verletzt würden oder welche KUKA Aktiengesellschaft zwingen würden die Angebotskonditionen in irgendeiner Art zu ändern, oder zusätzliche Ansuchen oder Beantragungen zu stellen oder sonstige zusätzliche Handlungen bei einer staatlichen, regulatorischen oder anderen aufsichtsrechtlichen Stelle durchzuführen. Es ist nicht vorgesehen das Angebot in irgendeinem solchen Staat oder einer solchen Jurisdiktion durch-zuführen. Dokumente, welche sich auf das Angebot beziehen, dürfen weder in solche Staaten oder Jurisdiktion verteilt werden noch in solche Staaten oder Jurisdiktionen gesendet werden. Solche Dokumente dürfen durch niemanden in solchen Staaten oder Jurisdiktionen zum Kauf von Wertpapieren der Swisslog Holding AG verwendet werden. Aktionäre von Swisslog Holding AG, welche nicht in der Schweiz ansässig sind und welche das Angebot annehmen wollen, müssen sich über das anwendbare Recht und die möglichen steuerlichen Konsequenzen selbst beraten lassen. Aktionäre sollten sich über die detaillierten Angebotsrestriktionen im Angebotsprospekt, welcher auf der Website der KUKA Aktiengesellschaft erhältlich ist, informieren.